12 Nov 2018

In der Europäischen Union wird der Einsatz von Süßstoffen durch die “Süßungsmittel-Richtlinie” (94/35/EG) geregelt, die 1998 in deutsches Recht umgesetzt wird. Zunächst wurden die Süßstoffe Acesulfam, Aspartam, Cyclamat, Neohesperidin DC, Saccharin, und Thaumatin zum Gebrauch in festgelegten Nahrungsmittel-Gruppen zugelassen.